Wie ist das eigentlich, wenn dritte Personen „Schindluder“ auf meiner Facebook Seite oder sonst wo treiben, zum Beispiel dort beleidigende Dinge posten oder Urheberrechtsverletzungen begehen… Trifft mich eine Haftung? Diese Video beantwortet es.
Archive for the ‘Facebook’ CategoryHafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?!
Posted Jun 14 2017 by Alexander Boos
in Facebook, IT-Recht, Videos with Kommentare deaktiviert für Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?! Fristlose Kündigung nach Lästereien auf Facebook rechtens!
Posted Feb 25 2013 by Alexander Boos
in Arbeitsrecht, Facebook, IT-Recht with Kommentare deaktiviert für Fristlose Kündigung nach Lästereien auf Facebook rechtens! Das Landesarbeitsgericht Hamm (AZ 3 Sa 644/12) hatte über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden: der junge Mann hatte auf seiner Facebook Seite seinen Arbeitgeber unter Anderem als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet und mitgeteilt, dass er „dämliche Scheiße“ erledigen müsse. Daraufhin kündigte ihm sein Chef fristlos. Während in erster Instanz das Arbeitsgericht Bochum eine fristlose Kündigung noch als nicht rechtmäßig beurteilt hatte, sah dies das Berufungsgericht anders: die Richter werteten die Äußerungen als Beleidigungen und bestätigten eine Rechtmäßigkeit der Kündigung, und zwar auch als fristlose Kündigung. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dieser Fall zeigt um so mehr, dass man vorsichtig mit Äußerungen in sozialen Netzwerken sein sollte. Vorsicht beim Hochladen von Bildern mit fremden oder dritten Personen !
Posted Jul 27 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Vorsicht beim Hochladen von Bildern mit fremden oder dritten Personen ! Es wurde bereits im Rahmen eines anderen Postings auf die Probleme im Zusamenhang mit dem Upload von Bildern hingewiesen, die fremden Urheberrechten unterliegen. Da mich vermehrt Anfragen „verärgerter“ Personen erreichen, die sich über von ihnen gefertigte Fotos, welche ohne ihr Einverständnis von Dritten auf Facebook oder sonstige Internetseiten hochgeladen wurden, will ich darauf hinweisen, dass ein sog. Recht am eigenen Bild existiert.
Zusammengefasst liegt hier ein grundrechtlich abgesichertes Persönlichkeitsrecht vor, dass es Dritten „untersagt“, Bilder einer Person ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen.
Jedes Foto einer Person, dass ohne dessen Einverständnis etwa auf Facebook-Pinnwänden auftaucht, kann daher theoretisch juristischen Ärger bringen, weil Ansprüche des Betroffenen auf Entfernung und – etwa bei besonders peinlichen Aufnahmen – unter Umständen auch auf Geld besteht.
Es ist hierfür übrigens nicht Voraussetzung, dass das Foto die Person allein im Großformat zeigt. Für eine Persönlichkeitsrechtsverletzun
Also: hier sollte man vorsichtig sein, aus meiner Sicht stecken auf jeder Facebook-Seite einige tausend Euro an möglichen Anwaltshonoraren !
Verwendung urherberrechtsfremder Bilder auf Facobook – Abmahnung / Schadensersatz !
Posted Jul 27 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Verwendung urherberrechtsfremder Bilder auf Facobook – Abmahnung / Schadensersatz ! Besondere Vorsicht ist bei dem Einstellen von Fotos / Videos auf die eigene Pinnwand geboten, die fremdem Urheberrecht unterliegen. Werden derartige, etwa von Dritten gefertigte Werke, ohne Erlaubnis, d.h. ohne Recht zur Veröffentlichung auf die eigene Pinnwand gepostet, kann der Rechteinhaber die unberechtigte Veröffentlichung entsprechend abmahnen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Impressumspflicht auch auf Facebook !
Posted Jun 11 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Impressumspflicht auch auf Facebook ! Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien, haben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum anzubringen. Zusammenfassend ist jede nicht rein private Tätigkeit hiervon umfasst. Die Verpflichtung bezieht sich aber nicht nur auf eine Homepage, sondern natrugemäß auch auf Facebook-Seiten. Die ersten Urteile hierzu sind bereits ergangen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19. August 2011, Az.: 2 HK O 54/11 und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11). Geschäftliche Facebook Seiten sollten daher entsprechend mit einem ordnungsgemäßen Impressum ausgestattet sein, wobei sich die Details aus dem TMG ergeben. Verstöße gegen die Impressumspflicht können (teure) Abmahnungen zur Folge haben. Nichts anderes gilt übrigens auch für andere Plattformen wie Youtube und XING. Haftung für Inhalte von Dritten auf Facebook-Pinnwand
Posted Mai 29 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Haftung für Inhalte von Dritten auf Facebook-Pinnwand Bereits durch die Medien und das Internet verbreitet kam es wohl erstmals zu einem Fall, dass jemand einen Facebook User abmahnte und aufforderte, ein urheberrechtlich geschütztes Bild, welches ein Dritter (nicht der User selbst, sondern ein Facebook-Freund!) auf die Pinnwand des Users eingestellt hatte, zu entfernen. Die Thematik ist rechtlich äußerst umstritten, obergerichtliche Rechtsprechung speziell zum Beispiel Faxebook existiert bislang nicht. Zu klären ist die Frage, ob der Facebook-Nutzer, der Beträge auf seiner Pinnwand zulässt, als Dienstleister im Sinne des Telemediengesetzes gilt. Dies ist nach meiner Einschätzung der Fall, jedenfalls spricht einiges dafür. Insoweit würde sich in der Tat eine Haftung des Users auch für fremde Inhalte auf seiner Pinnwand ergeben, zumindest dann, sofern der User den Inhalt und auch die Rechtswidrigkeit der Handlung erkennt. Faktisch wäre das spätestens dann der Fall, wenn ein User eine Mitteilung über die Rechtswidrigkeit (etwa die Urhberrechtsverletzung) und / oder eine Aufforderung zur Beseitigung erhält. Aber auch dann, wenn der User offensichtlich erkennt, dass etwa ein gepostetes Foto auf seiner Pinnwand Rechte Dritter verletzt, muss er unverzüglich tätig werden und das betreffende Foto entfernen. Die Thematik dürfte sich nicht nur auf Bilder mit fremden Urhberrechten, sondern auch auf sonstige Urheberrechtsverletzungen (fremde Texte) oder auf strafrechtlich relevante Postings Dritter beziehen (beispielsweise Beleidigungen). Hier ist also VORSICHT geboten ! |