Heute zeige ich Ausschnitte aus meiner Reise nach Argentinien, Patagonien im November 2022. Puerto Piramides und die Halbinsel Valdes sind einer der besten Orte weltweit für die Beobachtung von südlichen Glattwalen (Southern Right Wales). Inspiriert zu diesem Reiseziel hat mich der Biologe Robert Marc Lehmann. Danke dafür!
Die Glattwale der Peninsula Valdes
Posted Mrz 1 2023 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Die Glattwale der Peninsula Valdes Der Anwalt testet – Pflanzliche Milch als Alternative ?
Posted Mrz 6 2023 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Der Anwalt testet – Pflanzliche Milch als Alternative ? Das Leid der Milchkühe. Und ist Bio wirklich so viel besser? Als Nachgang zu meinem letzten Video befasse ich mich heute mit der Frage, ob es Alternativen zu normaler Kuhmilch gibt und mache einen Vergleichstest. Hafermilch, This is not Milk, Weihenstephan, REWE H Milch und Co. und Weidemilch. Impfschäden und Freistellung der Hersteller
Posted Mrz 1 2023 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Impfschäden und Freistellung der Hersteller Biontech, Moderna & Co. … Haftung für Impfschäden
Posted Mrz 1 2023 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Biontech, Moderna & Co. … Haftung für Impfschäden Das Leid der Milchkühe – Gesetze, Bio und Co. UND Anwalt reagiert auf Robert M. Lehmann
Posted Mrz 1 2023 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Das Leid der Milchkühe – Gesetze, Bio und Co. UND Anwalt reagiert auf Robert M. Lehmann Das Leid der Milchkühe. Und ist Bio wirklich so viel besser? Heute befasse ich mich mit der Haltung von Milchkühen und den gesetzlichen Anforderungen. Ich reagiere auch auf Teile eines Videos von Robert Marc Lehmann: “ AUFGEDECKT: Das dunkle Geheimnis der Milchbetriebe – Mission: MILCH „. Hier der Link zum Video von Robert Marc Lehmann: https://youtu.be/B_pHcBfb0Go Hier der Link zum verwendeten Dokument mit den Auszügen aus den Bio-Verordnungen: https://www.bundestag.de/resource/blo… Verwaltungsgericht Mainz kippt Ausgangssperre
Posted Apr 26 2021 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Verwaltungsgericht Mainz kippt Ausgangssperre Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit dem Beschluss am 15.04.2021 die Ausgangssperre für rechtswidrig erklärt und daher kann diese keinen Bestand haben. Daher darf sie wegen ihrer besonderen, in Grundrechte eingreifenden Wirkung nach dem Infektionsschutzgesetz nur angeordnet werden, wenn unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 in großem Maße gefährdet wäre. Der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und die davon abgeleitete Allgemeinverfügung der Stadt fehlten es an der Darlegung, dass unter Beachtung der bereits getroffenen und möglichen anderen Maßnahmen eine gewichtige (Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 15. April 2021, 1 L 291/21.MZ) Einführung des neuen §28b IfSGAm 22.04.2021 wurde das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, (Bundes-)Corona-Notbremse, erlassen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sieht §28b Abs.1 Nr. 1-10 IfSG die nachfolgenden Maßnahmen vor, welche in Landkreisen oder kreisfreien Städten automatisch und obligatorisch bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten. Vorhergehende Beschlüsse auf einer Bund-Länder-Konferenz sind entbehrlich geworden. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind höchstens auf die Angehörigen des Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt mit einer Höchstzahl von insgesamt fünf Personen begrenzt, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, mit Ausnahmen hinsichtlich dienstlicher Tätigkeit und Gassi gehen. Dazu ist Joggen bzw. Individualsport alleine bis 24 Uhr erlaubt. Jeder andere Sport, ausgenommen Profisport, ist generell verboten. Bei Kindern bis 14 Jahren bleibt kontaktloser Sport in Gruppen bis fünf Personen möglich. Der Betrieb gewerblicher Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder ist untersagt. Ebenso wie der Betrieb von Theatern oder Konzerthäusern. Zulässig bleibt der Besuch von zoologischen und botanischen Gärten mit negativem Test. Damit der Unterricht in den Schulen im Präsenzunterricht stattfinden kann, sind regelmäßige Covid-19 Tests Voraussetzung. Wobei im Falle einer Sieben-Tages-Inzidenz größer als 100 ein verpflichtender Wechselunterricht stattfindet und im Falle einer Sieben-Tages-Inzidenz größer als 165, grundsätzlich das Verbot des Präsenzunterrichts gilt. Gaststätten aller Art bleiben geschlossen. Zudem gilt weiterhin an den beteffenden Stellen eine Pflicht zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Gesichtsmasken. Dies gilt auch bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personenennah-und -fernverkehr sowie bei Taxifahrten und bei der Schülerbeförderung. Es gilt außerdem ein Verbot von Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken. Es folgt demnächst ein Video zu diesem Thema. Corona: VGH Bayern zur Schließung von Sportstudios – RA Alexander J. Boos
Posted Nov 25 2020 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Corona: VGH Bayern zur Schließung von Sportstudios – RA Alexander J. Boos Heute berichte ich über eine aktuelle Entscheidung des VGH Bayern Eilentscheidung des OVG Koblenz zu Tennishalle (Tennis Teil 2)
Posted Nov 25 2020 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Eilentscheidung des OVG Koblenz zu Tennishalle (Tennis Teil 2) Heute berichte ich über eine aktuelle Entscheidung des OVG Koblenz zur bereits besprochenen Entscheidung über die Schließung einer Tennishalle aufgrund der Corona Bekämpfungsverordnung. Eilentscheidung des VG Mainz zu Tennishalle
Posted Nov 25 2020 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für Eilentscheidung des VG Mainz zu Tennishalle Heute berichte ich über eine aktuelle Entscheidung des VG Mainz zur Schließung einer Tennishalle aufgrund der Corona Bekämpfungsverordnung. |