Immobilienrecht

Das Immobilienrecht befasst sich mit dem umfassenden Bereich der Immobilie. Dieser Bereich beinhaltet die Überprüfung und Hilfestellung bei Kaufverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Leistungsstörungen oder Mängeln im Vertragsverhältnis und etwa rechtliche Beratung abseits der rechtlichen Normverträge, etwa im Bereich Optionsverträge / Verträge mit Benennungsrecht oder unter aufschiebender Bedingung.

Auch das Mietrecht gehört in dieses Gebiet.
Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Immobiliengeschäften und dem Umstand, dass es hier häufig um hohe Investitionssummen geht, ist hier eine rechtliche Abklärung häufig von Vorteil.

Projektentwicklungsrecht

Ein Teilschwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich Projektentwicklungsrecht. Projektentwicklung bedeutet die Entwicklung einer Immobilie vom Zeitpunkt der Grundstückssicherung / des Grundstückserwerbs über die Phase der Baurechtsklärung bzw. -schaffung bis hin zum Abschluss fertiger Mietverträge sowie der Überführung fertig projektierter Immobilien in eventuelle Objektgesellschaften. Hierbei treffen eine Vielzahl rechtlicher Materien aufeinander.

Meine Leistung

Rechtsanwalt Boos ist im Rahmen des Projektentwicklungsrechts überwiegend im Rahmen der Begleitung von Investoren oder Projektentwicklern tätig. Er begleitet Sie hierbei über den gesamten Prozess der Projektierung hinweg.
Er bietet rechtliche Beratung im Bereich der Grundstückssicherung, verhandelt entsprechende Verträge mit potentiellen Nutzern und unterstützt bei der Klärung von Baurechten. Der gesamte Projektentwicklungsbereich bedarf einer eingehenden rechtlichen Begleitung durch verschiedenste Rechtsgebiete.
Nicht zuletzt aufgrund der hohen Investitionssummen, der vertragsrechtlichen und teilweise öffentlichrechtlichen Gegebenheiten und Fragestellungen bedarf es hier einegehender Rechtsberatung, um zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen.

Informationen

Die Entwicklung einer Immobilie kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Nach der eigentlichen Entdeckung des Grundstückes gilt es zunächst, vertragliche Sicherung des Grundstückes herbeizuführen. Bereits hier ist rechtliche Beratung unerlässlich, um keine Fehler im Bereich der Grundstückssicherung zu begehen.
Nach erfolgreicher Sicherung bzw. bereits parallel hierzu müssen Baurechte geklärt werden und wirtschaftlich werthaltige Verträge mit potentiellen Nutzern / Mietern geschlossen werden.
Es gilt weiterhin, eine erfolgreiche Realisierung des Projekts durchzuführen. Auch hier sollte rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, die Herr RA Boos Ihnen aufgrund seiner Erfahrung in diesem Bereich gerne zur Verfügung stellt.
Herr RA Boos begleitet Sie während des gesamten Prozesses der Abwicklung von Projekten sowohl im gewerblichen Bereich als auch als privater Investor.

Referenzen / Tätigkeitsbeispiele

– Überprüfung von Kaufverträgen für Immobilien

– Überprüfung von Mietverträgen mit potentiellen Nutzern einer Immobilie

– Beratung privater Investoren im Bereich Kapitalanlagen / Handelsimmobilien

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
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