Steuerrecht
Auch Rechtsanwälte sind zur geschäftsmäßigen und unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Erstellung von Steuererklärungen, sowohl für angestellte Personen als auch für selbständige Unternehmer, welche in Form einer Einnahmenüberschussrechnung ihren Gewinn ermitteln.
Im Rahmen der selbständigen Tätigkeit können entweder nur der Abschluss bzw. die entsprechende Erklärung erstellt werden oder bereits die Buchungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen von mir übernommen werden.
Ich betreue derzeit diverse angestellt tätige Mandanten als auch Unternehmer. Auch einige private Immobilienfonds in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, gehören zu meinem Kundenstamm.