Archive for Februar, 2013

Urheberrecht: Heino covert Ärzte und Co.

Posted Feb 25 2013 by in Urheberrecht with Kommentare deaktiviert für Urheberrecht: Heino covert Ärzte und Co.

Durch die Presse ist die Neuigkeit von Heino´s neuem Album gegangen, auf dem er „gecoverte“ Stücke vieler bekannter Bands veröffentlicht hat. Ebenfalls publik wurde, dass viele dieser Künstler nicht sonderlich erfreut sind.

Rein rechtlich stellt eine solche gecoverte Version eines Musikstückes eine „Umgestaltung“ dar, § 23 UrhG. Eine solche ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers zulässig. Allerdings liegen die Nutzungsrechte der meisten Lieder in Deutschland bei einer Verwertungsgesellschaft, der GEMA. In diesem Fall genügt eine bloße Anzeige etwa von Heino bei der GEMA, eine Einwilligung des Künstlers ist dann nicht erforderlich und auch die GEMA kann ein Cover nicht verbieten.

Wesentlich ist aber, dass die vorgenannten Grundsätze nur greifen, sofern keine Veränderungen etwa am Text vorgenommen werden. Das wäre eine Bearbeitung, die wiederum einer Einwilligung des Künstlers bedarf, ebenso wie bei Veränderungen der Melodie oder Harmonie eines Stücks.

Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein von mir kürzlich gesehenes Musikvideo von Heino („Junge“ von der Band „Die Ärzte“) lediglich einzelne Fotos von Heino zeigt. Dies wohl deshalb, weil ihm entsprechende Filmherstellungsrechte nicht eingeräumt wurden, welche unabhängig vom Recht zu „covern“ zu sehen sind.

Vergessen darf man bei der ganzen Thematik eines nicht. Durch die Veröffentlichung einer Coverversion entsteht auch ein Vergütungsanspruch des ursprünglichen Urhebers: kostenlos kann Heino die Stücke also nicht covern. Und ob es rechtlich als „sauber“ anzusehen ist, wenn ein Titel eines bestimmten Genre durch das Cover von Heino in eine völlig andere Musikrichtung gebracht wird (etwa aus Rock mach Schlager), darf man zumindest bezweifeln.

Lackschäden durch Streufahrzeug…wer haftet?

Posted Feb 25 2013 by in Verkehrsrecht with Kommentare deaktiviert für Lackschäden durch Streufahrzeug…wer haftet?

Wer hinter einem Streufahrzeug fährt und sich durch das teilweise mit Granulat vermischte Streugut Lackschäden zuzieht, scheint zwar auf den ersten Blick (ähnlich wie bei der Thematik „Eisplatte fällt von Lkw“) zunächst einen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer bzw. Betreiber des Räumfahrzeugs zu haben, allerdings tendieren die Gerichte dazu, bei derartigen Fällen davon auszugehen, dass der Geschädigte zu dicht auf das Streufahrzeug aufgefahren ist und insoweit ein Mitverschulden mit solchem Gewicht vorliegt, das eine Haftung ausschließt. Die Gerichte muten dem Autofahrer vielmehr zu, dass man eben entsprechend zu warten bzw. Abstand zu halten hat.

Verkehrsunfälle am besten mit Anwalt abwickeln…

Posted Feb 25 2013 by in Verkehrsrecht with Kommentare deaktiviert für Verkehrsunfälle am besten mit Anwalt abwickeln…

Wussten Sie schon…?

Im Fall von Verkehrsunfällen erstattet die gegnerische Versicherung, wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, Ihnen auch die üblichen Kosten eines Rechtsanwalts.

Aus anwaltlicher Praxis ist davon abzuraten, auch beieindeutiger Sachlage, die eigenen Ansprüche selbst bzw. ohne anwaltliche Hilfe gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Immer wieder werden auf diese Weise Ihnen zustehende Ansprüche (etwa Nutzungsausfall etc.) „vergessen“ oder „verschenkt“.

Haribo vs. Lindt Sprüngli: Goldbär „besiegt“ Schoko-Bär !

Posted Feb 25 2013 by in Markenrecht with Kommentare deaktiviert für Haribo vs. Lindt Sprüngli: Goldbär „besiegt“ Schoko-Bär !

Das Landgericht Köln (AZ 330 O 803/11) hat in einer Markenrechtsstreitigkeit zwischen den beiden genannten Unternehmen der Firma Lindt Sprüngli untersagt, ihren Schoko-Bären weiter zu verkaufen.

Die Kölner Richter sahen es als erwiesen an, dass der Schoko-Bär mit der roten Schleife dem Haribo Goldbären mit roter Schleife so ähnlich sieht, dass hier eine Verwechslungsgefahr besteht.

Da Haribo sowohl das Wortmarkenrecht „Goldbär“ als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife besitzt, folgten die Kölner Richter insoweit der Argumentation von Haribo.

Es ist von einer Fortsetzung der Streitigkeit in zweiter Instanz auszugehen.

Rechtliches zum Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs!

Posted Feb 25 2013 by in Allgemein, Kaufrecht with Kommentare deaktiviert für Rechtliches zum Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs!

Heute lese ich in der Mainzer Allgemeinen Zeitung, dass ein Ehepaar einen Audi TT bei einem Händler für ca. 23T EUR erworben hat. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug gestohlen war, wovon der Händler wohl auch nichts wusste.

Juristisch liegt hier strafrechtlich natürlich zunächst ein Diebstahl beim ursprünglichen Eigentümer vor. Aber wie sieht das Ganze zivilrechtlich aus? Was geschieht mit dem Fahrzeug? Können die „Geprellten“ ihr Geld zurückfordern?…

Fakt ist, auch wenn man als Erwerber gutgläubig war: ein Erwerb von Eigentum an abhanden gekommenen Sachen (hierzu zählen auch gestohlene Sachen) ist nicht möglich. Das bedeutet, es hat weder ein Eigentumserwerb des Händlers (wohl vom Dieb oder einem Hehler) stattgefunden, noch konnte durch die Käufer Eigentum an dem Fahrzeug erworben werden.
Folgerichtig besteht ein Herausgabeanspruch der ursprünglichen und Noch-Eigentümer gegen die Besitzer, vorliegend die „geprellten“ Käufer. Laut Zeitungsbericht wurde das Fahrzeug auch entsprechend an die Eigentümer herausgegeben.

Was passiert mit dem bereits bezahlten Geld? Unabhängig davon, ob der Händler von dem Diebstahl wusste oder nicht, besteht im Ergebnis ein Anspruch auf Herausgabe = Zurückzahlung des Kaufpreises, und zwar entweder aus Schadensersatzgesichtspunkten oder aufgrund des Umstandes, dass die Kaufsache „mangelhaft“ war, weil Eigentumsverschaffung zu keinem Zeitpunkt möglich war. Wer es noch genauer wissen will: die Primärpflicht des Verkäufers beim Kaufvertrag geht auf Eigentumsverschaffung der Kaufsache; da der Verkäufer = Händler diese Pflicht nicht erfüllt hat und auch nie konnte, besteht ein Rücktrittsrecht der Käufer.

Ob ein solcher Anspruch dann durchsetzbar bzw. je nach Liquiditätslage des Händlers erfüllbar ist, steht leider auf einem anderen Blatt.

St. Martin: Kopieren von Noten ist Urheberrechtsverletzung!

Posted Feb 25 2013 by with Kommentare deaktiviert für St. Martin: Kopieren von Noten ist Urheberrechtsverletzung!

So abstrus es klingen mag; die Vervielfältigung von Noten, etwa bei den kürzlich abgelaufenen Martinsumzügen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Rechtlich können sich die betreffenden Personen für eine legale Vervielfältigung nur durch entsprechende Zahlungen und Vereinbarungen mit der Gema absichern.

Buchhaltung, Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung…

Posted Feb 25 2013 by in Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für Buchhaltung, Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung…

Buchhaltung, Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung…
Die Anwaltskanzlei Boos erledigt das kompetent und unkompliziert für Sie!

Sprechen Sie uns an, ob Unternehmer oder Privatperson, wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Belangen!

Von der Buchung Ihrer monatlichen Posten über die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zur Erstellung der Jahressteuererklärung, ob gewerblich oder freiberuflich…

Für Privatpersonen erstellen wir schnell und unkompliziert Ihre Einkommensteuererklärung!

Auch bei der Gestaltung von Anlagemöglichkeiten, etwa vermietete Immobilien, beraten wir Sie gerne!

Rechtsschutz gegen Kirchenglocken?

Posted Feb 25 2013 by with Kommentare deaktiviert für Rechtsschutz gegen Kirchenglocken?

Wiederholt wurde ich in der Vergangenheit, gerade im Ort meines Kanzleisitzes von Bürgern bezüglich des Läutens von Kirchenglocken angesprochen, insbesondere über die Möglichkeit des juristischen Vorgehens gegen diese (Zitat der Bürger…) „Lärmbeslästigung“.

Um die rechtlichen Möglichkeiten kurz zu umreißen, ist zunächst zwischen liturgischem, also sakralem Glockengeläut und dem Glockenschlagen zum Zwecke der Zeitmessung.

Im Rahmen des liturgischen Glockenläutens, etwa zur Ankündigung des Gottesdienstes oder aus sonstigen kirchlichen Gründen, kommt es regelmäßig auf die Frage an, ob sog. schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen. Hierbei handelt es sich um Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Ausgangspunkt für Geräuschimmissionen sind die Richtwerte der TA-Lärm. In Wohngebieten sind etwa kurzzeitige Werte von 80dB(A) zulässig, gemessen außerhalb des Gebäudes. Nach Maßgabe der TA-Lärm sind weiterhin kurzzeitige Überschreitungen dieser Werte zulässig.

Nun lässt sich zum Einen darüber streiten, ob in einem mehrere Minuten andauernden Läuten eine nicht mehr nur kurzzeitige Überschreitung der Werte vorliegt. Zum Zum Anderen ist das liturgische Läuten ein grundrechtlich garantiertes Recht bzw. ein Ausfluss der Ausübung der Religionsfreiheit und insoweit im Rahmen einer sozialadäquaten Einwirkung hinzunehmen (so auch das Bundesverwaltungsgericht), weshalb auch die TA-Lärm lediglich als Anhaltspunkt ohne Bindungswirkung heranzuziehen ist.

Solange sich das Läuten daher in einem für die Religionsausübung üblichen Rahmen hält, hat ein juristisches Vorgehen daher in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.

Beim Glockenläuten aus Gründen der Zeitmessung gilt hingehen die TA-Lärm uneingeschränkt. Soweit es zu Überschreitungen der Richtwerte kommt, hat ein Vorgehen auch Aussicht auf Erfolg. Allerdings gelten gewisse Toleranzen und es ist ebenso zu berücksichtigen, ob etwa in einer Gemeinde das Läuten bereits seit Langem übliche Praxis ist oder nicht.

LG Mannheim in Sachen Kachelmann: Einstweilige Verfügung aufgehoben!

Posted Feb 25 2013 by with Kommentare deaktiviert für LG Mannheim in Sachen Kachelmann: Einstweilige Verfügung aufgehoben!

Das LG Mannheim hat nunmehr die einstweilige Verfügung von Claudia D. gegen Jörg Kachelmann aufgehoben, mit der es diesem untersagt worden war, ihren vollen Namen in seinem Buch zu nennen. Untersagt ist es Herrn Kachelmann allerdings weiterhin, sie eine „Kriminelle“ zu nennen, hingegen ist die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ zulässig.

Nach Auffassung von Herrn RA Ralf Höcker (der Anwalt Kachelmanns) und der Gerichts scheide eine Untersagung der Namensnennung daher aus, weil Frau D. bereits vor Veröffentlichung des Buches selbst mit vollem Namen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Landgericht Mannheim: Einstweilige Verfügung gegen Jörg Kachelmann !

Posted Feb 25 2013 by with Kommentare deaktiviert für Landgericht Mannheim: Einstweilige Verfügung gegen Jörg Kachelmann !

Herr Kachelmann hat in seinem kürzlich erschienen Buch „Recht und Gerechtigkeit“ den vollen Namen des mutmaßlichen Opfers aus dem als bekannt zu unterstellenden Strafrechtsprozess, der mit einem Freispruch endete, genannt.
In dem Buch teilt er unter anderem mit, dass Claudia D. vor dem Strafgericht gelogen habe.
Mittels einstweiliger Verfügung ging Claudia D. gegen Jörg Kachelmann vor und erhielt nun im ersten Schritt recht, als ihr Nachname ab sofort vorläufig nicht mehr in dem Buch enthalten sein darf.

Da es sich hierbei um eine vorläufige Eilenstscheidung handelt, schließt sich in Kürze ein Hauptsacheverfahren an; es bleibt abzuwarten, wie das Gericht dann entscheidet.

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
Weiter lesen...