Jeder Selbständige hat sicher bereits Post diverser Firmen erhalten, die vermeintlich den Eindruck einer amtlichem Stelle vermitteln, tatsächlich handelt es sich aber um bloße Angebote für kostenpflichtige Eintragungen in Internetdatenbanken etc.
Häufig findet sich lediglich im Kleingedruckten ein Hinweis darauf, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertragsschluss handelt, sofern man das entsprechende Formular zurückschickt.
In Bezug auf die sog. „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 23.11.2011 (Az.:35 C 9172/11) entschieden, dass ein mit diesem Unternehmen geschlossener Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist und überdies anfechtbar wegen arglistiger Täuschung ist.
Es existieren auch gegenteilige Entscheidungen anderer Amtsgerichte.
Comments are closed on this post.