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Vermietete und finanzierte Immobilien – Sicherheit für´s Alter, aber die Steuerlast im Auge behalten !

Posted Aug 1 2012 by in Immobilienrecht, Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für Vermietete und finanzierte Immobilien – Sicherheit für´s Alter, aber die Steuerlast im Auge behalten !

Immobilien sind gerade in Krisenzeiten und bei niedrigen Zinsen stets eine beliebte Kapitalanlage, auch in Bezug auf Vermögensaufbau und Sicherheit im Alter.
Gerade in Niedrig-Zins-Zeiten werden vermehrt Immobilien zwecks Vermietung erworben, wobei sich der Bankendienst häufig – je nach Objekt –

 aus den laufenden Mieteinkünften bestreiten lässt. Die Immobilie „bezahlt“ sich quasi von selbst. Eine feine Sache…an sich…zumal nach Ablauf der Spekulationsfristen ein steuerfreier Verkauf möglich ist, wobei die Tilgung dann prinzipiell den Gewinn
darstellt.

Trotzdem ist bei derartigen Überlegungen unbedingt zu berücksichtigen, dass die steuerliche Komponente beachtet wird. Mit einer vermieteten Immobilie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, die auch der Steuer unterliegen. Zwar sind Abschreibung, Zinsen aus der Finanzierung und Werbungskosten von den Einkünften abzuziehen, meist wird aber trotzdem ein steuerlicher Überschuss erzielt. Dieser wird auf die sonstigen Einkünfte (etwa aus angestellter Tätigkeit) aufgeschlagen und unterliegt der Einkommensteuer; da hierfür in der Regel keine Vorausleistungen an das Finanzamt gezahlt werden, wird am Jahresende bzw. mit Erhalt des Steuerbescheides „abgerechnet“.

Wichtig ist daher eine steuerliche Betrachtung vor Erwerb. Wenn sich eine Immobilie aus den Mieteinkünften „gerade so“ trägt, muss beachtet werden, dass anderweitig genügend Liquidität zur Bedienung der Steuerlast vorhanden ist.

Nicht selten besitzen Leute einige Hunterttausend Euro an Immobilienvermögen und können mangels Liquidität die fälligen Steuern nicht zahlen.

Für einen sinnvollen Vermögensaufbau durch vermietete Immobilien ist daher eine fundierte Beratung das A und O.

Fahrzeug im Betriebs- oder Privatvermögen? Tipps und Tricks…

Posted Aug 1 2012 by in Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für Fahrzeug im Betriebs- oder Privatvermögen? Tipps und Tricks…

Selbständige nutzen häufig ein Fahrzeug für geschäftliche Fahrten, nicht zuletzt bringt dies Steuervorteile mit sich. Nicht zuletzt deshalb sind Leasingverträge für Selbständige sehr beliebt.

Problematisch bei gekauften Fahrzeugen, die dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, ist, dass neben den Vorteilen – man kann etwa die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis und die laufenden Kosten (teilweise) abziehen – aber im Fall eines Verkaufs ebenfalls Umsatzsteuer anzusetzen ist und weiterhin ein etwaiger „Gewinn“ im Vergleich zum Restbuchwert zu versteuern ist. Das kann teuer werden.

Weiterhin besteht hier die Problematik, dass entweder ein Fahrtenbuch zu führen ist oder die 1% Regelung zur Anwendung kommt, was gerade bei gebrauchten Pkw´s mit hohen Listenpreisen zu Nachteilen führen kann.

Selten genutzt und auch nicht sehr bekannt ist aber die Möglichkeit, einen Pkw im Privatvermögen zu belassen und trotzdem für geschäftliche Fahrten zu nutzen. Bei richtiger Gestaltung und bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50% lassen sich sowohl ein umsatzsteuerpflichtiger Verkauf sowie eine Versteuerung des Verkaufserlöses vermeiden. Und trotzdem kann Umsatzsteuer im betrieblichen Umfang erspart werden und auch alle laufenden Kosten sowie eine Abschreibung und eventuelle Schuldzinsen für eine Finanzierung anteilig angesetzt werden; dies teilweise ohne Erfordernis zur Führung eines laufenden Fahrtenbuchs.

Bei Fragen berate ich Sie gerne.

Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung !

Posted Aug 1 2012 by in Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung !

Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31.05. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben. Für die Erklärung 2011 wäre die Frist also bereits abgelaufen. Bei Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters können die Finanzämter die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres verlängern.

Auch Rechtsanwälte sind zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Die Anwaltskanzlei Boos erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer oder Selbständige.

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
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