Selbständige nutzen häufig ein Fahrzeug für geschäftliche Fahrten, nicht zuletzt bringt dies Steuervorteile mit sich. Nicht zuletzt deshalb sind Leasingverträge für Selbständige sehr beliebt.
Problematisch bei gekauften Fahrzeugen, die dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, ist, dass neben den Vorteilen – man kann etwa die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis und die laufenden Kosten (teilweise) abziehen – aber im Fall eines Verkaufs ebenfalls Umsatzsteuer anzusetzen ist und weiterhin ein etwaiger „Gewinn“ im Vergleich zum Restbuchwert zu versteuern ist. Das kann teuer werden.
Selten genutzt und auch nicht sehr bekannt ist aber die Möglichkeit, einen Pkw im Privatvermögen zu belassen und trotzdem für geschäftliche Fahrten zu nutzen. Bei richtiger Gestaltung und bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50% lassen sich sowohl ein umsatzsteuerpflichtiger Verkauf sowie eine Versteuerung des Verkaufserlöses vermeiden. Und trotzdem kann Umsatzsteuer im betrieblichen Umfang erspart werden und auch alle laufenden Kosten sowie eine Abschreibung und eventuelle Schuldzinsen für eine Finanzierung anteilig angesetzt werden; dies teilweise ohne Erfordernis zur Führung eines laufenden Fahrtenbuchs.
Bei Fragen berate ich Sie gerne.
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