Vermietete und finanzierte Immobilien – Sicherheit für´s Alter, aber die Steuerlast im Auge behalten !

Posted Aug 1 2012 by in Immobilienrecht, Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für Vermietete und finanzierte Immobilien – Sicherheit für´s Alter, aber die Steuerlast im Auge behalten !

Immobilien sind gerade in Krisenzeiten und bei niedrigen Zinsen stets eine beliebte Kapitalanlage, auch in Bezug auf Vermögensaufbau und Sicherheit im Alter.
Gerade in Niedrig-Zins-Zeiten werden vermehrt Immobilien zwecks Vermietung erworben, wobei sich der Bankendienst häufig – je nach Objekt –

 aus den laufenden Mieteinkünften bestreiten lässt. Die Immobilie „bezahlt“ sich quasi von selbst. Eine feine Sache…an sich…zumal nach Ablauf der Spekulationsfristen ein steuerfreier Verkauf möglich ist, wobei die Tilgung dann prinzipiell den Gewinn
darstellt.

Trotzdem ist bei derartigen Überlegungen unbedingt zu berücksichtigen, dass die steuerliche Komponente beachtet wird. Mit einer vermieteten Immobilie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, die auch der Steuer unterliegen. Zwar sind Abschreibung, Zinsen aus der Finanzierung und Werbungskosten von den Einkünften abzuziehen, meist wird aber trotzdem ein steuerlicher Überschuss erzielt. Dieser wird auf die sonstigen Einkünfte (etwa aus angestellter Tätigkeit) aufgeschlagen und unterliegt der Einkommensteuer; da hierfür in der Regel keine Vorausleistungen an das Finanzamt gezahlt werden, wird am Jahresende bzw. mit Erhalt des Steuerbescheides „abgerechnet“.

Wichtig ist daher eine steuerliche Betrachtung vor Erwerb. Wenn sich eine Immobilie aus den Mieteinkünften „gerade so“ trägt, muss beachtet werden, dass anderweitig genügend Liquidität zur Bedienung der Steuerlast vorhanden ist.

Nicht selten besitzen Leute einige Hunterttausend Euro an Immobilienvermögen und können mangels Liquidität die fälligen Steuern nicht zahlen.

Für einen sinnvollen Vermögensaufbau durch vermietete Immobilien ist daher eine fundierte Beratung das A und O.

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