Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31.05. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben. Für die Erklärung 2011 wäre die Frist also bereits abgelaufen. Bei Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters können die Finanzämter die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres verlängern.
Auch Rechtsanwälte sind zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Die Anwaltskanzlei Boos erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer oder Selbständige.
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