Posts Tagged ‘Rechtsanwalt’

Vorsicht beim Hochladen von Bildern mit fremden oder dritten Personen !

Posted Jul 27 2012 by in Facebook with Kommentare deaktiviert für Vorsicht beim Hochladen von Bildern mit fremden oder dritten Personen !
Es wurde bereits im Rahmen eines anderen Postings auf die Probleme im Zusamenhang mit dem Upload von Bildern hingewiesen, die fremden Urheberrechten unterliegen. Da mich vermehrt Anfragen „verärgerter“ Personen erreichen, die sich über von ihnen gefertigte Fotos, welche ohne ihr Einverständnis von Dritten auf Facebook oder sonstige  Internetseiten hochgeladen wurden, will ich darauf hinweisen, dass ein sog. Recht am eigenen Bild existiert.
Zusammengefasst liegt hier ein grundrechtlich abgesichertes Persönlichkeitsrecht vor, dass es Dritten „untersagt“, Bilder einer Person ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen.
Jedes Foto einer Person, dass ohne dessen Einverständnis etwa auf Facebook-Pinnwänden auftaucht, kann daher theoretisch juristischen Ärger bringen, weil Ansprüche des Betroffenen auf Entfernung und – etwa bei besonders peinlichen Aufnahmen – unter Umständen auch auf Geld besteht.
Es ist hierfür übrigens nicht Voraussetzung, dass das Foto die Person allein im Großformat zeigt. Für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist es schon ausreichend, wenn eine Person auf einem Gruppenbild ausreichend erkennbar ist.
Also: hier sollte man vorsichtig sein, aus meiner Sicht stecken auf jeder Facebook-Seite einige tausend Euro an möglichen Anwaltshonoraren !

Verwendung urherberrechtsfremder Bilder auf Facobook – Abmahnung / Schadensersatz !

Posted Jul 27 2012 by in Facebook with Kommentare deaktiviert für Verwendung urherberrechtsfremder Bilder auf Facobook – Abmahnung / Schadensersatz !

Besondere Vorsicht ist bei dem Einstellen von Fotos / Videos auf die eigene Pinnwand geboten, die fremdem Urheberrecht unterliegen. Werden derartige, etwa von Dritten gefertigte Werke, ohne Erlaubnis, d.h. ohne Recht zur Veröffentlichung auf die eigene Pinnwand gepostet, kann der Rechteinhaber die unberechtigte Veröffentlichung entsprechend abmahnen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Kampf der Kühe: „Flecki“ gewinnt gegen „Paula“…Aldi gegen Dr. Oetker !

Posted Jul 27 2012 by in Wettbewerbsrecht with Kommentare deaktiviert für Kampf der Kühe: „Flecki“ gewinnt gegen „Paula“…Aldi gegen Dr. Oetker !

Das OLG Düsseldorf hatte sich kürzlich mit den Puddings der beiden Hersteller zu befassen: beide tragen eine Comic-Kuh als Logo, Flecki (von Aldi) trägt eine Blume und eine Glocke, Paula (Dr. Oetker) eine Sonnenbrille, beide stehen für einen nur grob vermengten „gefleckten“ Schoko-Vanillepudding.

Per Eilverfahren ist der Oetker-Konzern gegen den Konkurrenten vor Gericht gezogen, weil es eine Verletzung von Geschmacksmusterrechten in dem ähnlichen Design sah. So sollte ein Verkaufsverbot erwirkt werden.

Das Düsseldorfer OLG hat am Dienstag zu Gunsten von Flecki entschieden. Zwar, so das Gericht, liege eine Nachahmung wohl vor, allerdings sei der notwendige Abstand zu Original gewahrt, so dass das Aldi-Produkt (Flecki) nicht zu beanstanden sei.

Impressumspflicht auch auf Facebook !

Posted Jun 11 2012 by in Facebook with Kommentare deaktiviert für Impressumspflicht auch auf Facebook !

Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien, haben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum anzubringen. Zusammenfassend ist jede nicht rein private Tätigkeit hiervon umfasst.

Die Verpflichtung bezieht sich aber nicht nur auf eine Homepage, sondern natrugemäß auch auf Facebook-Seiten. Die ersten Urteile hierzu sind bereits ergangen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19. August 2011, Az.: 2 HK O 54/11 und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11).

Geschäftliche Facebook Seiten sollten daher entsprechend mit einem ordnungsgemäßen Impressum ausgestattet sein, wobei sich die Details aus dem TMG ergeben.

Verstöße gegen die Impressumspflicht können (teure) Abmahnungen zur Folge haben.

Nichts anderes gilt übrigens auch für andere Plattformen wie Youtube und XING.

VW und Porsche: einzelner Paragraph spart ca. 1,5 Millarden Steuer !

Posted Jun 11 2012 by in Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für VW und Porsche: einzelner Paragraph spart ca. 1,5 Millarden Steuer !
Die bislang stockende Fusion der beiden Autobauer VW und Porsche kommt wohl ein gutes Stück voran. Man macht sich nunmehr das Umwandlungssteuergesetz, insbesondere § 20 zu Nutze. Nach diesem ist die Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft möglich, auch wenn nur ein neuer Anteil gewährt wird. Praktisch wird aus einem (steuerrelev…anten) Verkauf eine bloße Umwandlung bzw. Konzernumstrukturierung(steuerfrei!). Um diesen „Deal“ abzuwickeln, müsste VW das Sportwagengeschäft komplett übernehmen und an die Porsche SE neben einer Milliardensumme noch exakt eine VW-Stammaktie geben. Der Presse ist zu entnehmen, dass wohl bereits eine positive rechtsverbindliche Auskunft der Finanzbehördern zu diesem Vorgehen vorliegt.

Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung auf Ebay: „Bilderklau“

Posted Jun 2 2012 by in Ebay with Kommentare deaktiviert für Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung auf Ebay: „Bilderklau“

In einem aktuellen Fall in meiner Kanzlei hatte ein Dritter unbefugt ein Foto, an welchem mein Mandant ein Urheberrecht hatte, für 2 seiner Auktionen auf der Verkaufsplattform Ebay verwendet.

Der Betreffende wurde außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

In der Folge gab der Gegner, nachdem er einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, eine Unterlassungserklärung ab und zahlte einen Schadensersatzbetrag inklusive fiktiver Lizenzgebühr und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 450,00 €.

Insoweit sollte man sehr vorsichtig sein und keinesfalls Bilder von Dritten für eine Auktionen verwenden.

BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 –

Posted Jun 2 2012 by in IT-Recht with Kommentare deaktiviert für BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 –

Der BGH hat mit genanntem Urteil entschieden, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN für durch unbefugte Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen nur auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten haftet, nicht aber auf Schadensersatz, sofern er darlegen kann, dass er selbst die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat.

Im Streitfall wurde über die IP-Adresse eines WLAN-Inhabers eine Urberrechtsverletzung (Zurverfügungstellung des Titels „Sommer unseres Lebens“ über die Tauschbörse emule) begangen. Der Inhaber des WLAN war aber zum fraglichen Zeitpunkt in Urlaub.

Der BGH hat entschieden, dass eine täterschaftliche Haftung des Anchlussinhabers ausscheidet und damit auch kein Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers des Musiktitels besteht.

Der BGH hat weiterhin aber festgestellt, dass eine dem Betreiber eines WLAN obliegende Prüfpflicht hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen eines WLAN, sofern verletzt, gleichwohl zu einer Haftung auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten führt. Im Streitfall hat der Anschlussinhaber seine Pflichten jedenfalls dadurch verletzt, dass er das ursprüngliche Passwort des Routers und die ursprünglichen Standardsicherheitseinstellungen des Routers nicht geändert und durch ein eigenes individuelles und ausreichend langes Passwort ersetzt hat.

Ebay: Bewertung als „Abzocker“ muss entfernt werden !

Posted Mai 29 2012 by in Ebay with Kommentare deaktiviert für Ebay: Bewertung als „Abzocker“ muss entfernt werden !

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.02.2012, AZ 28 O 44/12 mittels einstweiliger Verfügung entschieden, dass eine Bewertung im Rahmen des Ebay-Bewertungsportals mit dem Wortlaut „Das ist doch ein Abzocker“ unzulässig ist und untersagte insoweit die Verwendung dieser Bezeichnung. Unzutreffende bzw. unwahre Tatsachenbehauptungen sind bei Ebay gerichtlich angreifbar, selbiges gilt für Werturteile, wenn die Grenze zur sog. Schmähkritik überschritten ist. Auch unsachliche und völlig pauschale Äußerungen können angegriffen werden.

Haftung für Inhalte von Dritten auf Facebook-Pinnwand

Posted Mai 29 2012 by in Facebook with Kommentare deaktiviert für Haftung für Inhalte von Dritten auf Facebook-Pinnwand

Bereits durch die Medien und das Internet verbreitet kam es wohl erstmals zu einem Fall, dass jemand einen Facebook User abmahnte und aufforderte, ein urheberrechtlich geschütztes Bild, welches ein Dritter (nicht der User selbst, sondern ein Facebook-Freund!) auf die Pinnwand des Users eingestellt hatte, zu entfernen.

Die Thematik ist rechtlich äußerst umstritten, obergerichtliche Rechtsprechung speziell zum Beispiel Faxebook existiert bislang nicht.

Zu klären ist die Frage, ob der Facebook-Nutzer, der Beträge auf seiner Pinnwand zulässt, als Dienstleister im Sinne des Telemediengesetzes gilt. Dies ist nach meiner Einschätzung der Fall, jedenfalls spricht einiges dafür. Insoweit würde sich in der Tat eine Haftung des Users auch für fremde Inhalte auf seiner Pinnwand ergeben, zumindest dann, sofern der User den Inhalt und auch die Rechtswidrigkeit der Handlung erkennt.

Faktisch wäre das spätestens dann der Fall, wenn ein User eine Mitteilung über die Rechtswidrigkeit (etwa die Urhberrechtsverletzung) und / oder eine Aufforderung zur Beseitigung erhält. Aber auch dann, wenn der User offensichtlich erkennt, dass etwa ein gepostetes Foto auf seiner Pinnwand Rechte Dritter verletzt, muss er unverzüglich tätig werden und das betreffende Foto entfernen.

Die Thematik dürfte sich nicht nur auf Bilder mit fremden Urhberrechten, sondern auch auf sonstige Urheberrechtsverletzungen (fremde Texte) oder auf strafrechtlich relevante Postings Dritter beziehen (beispielsweise Beleidigungen).

Hier ist also VORSICHT geboten !

Streit ums Arbeitszeugnis – Die goldenen Worte ‚Alles Gute.. .‘

Posted Mai 26 2012 by in Arbeitsrecht with Kommentare deaktiviert für Streit ums Arbeitszeugnis – Die goldenen Worte ‚Alles Gute.. .‘

Der Arbeitgeber ist nach dem Gesetz grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

In diesem Zeugnis sind die Tätigkeiten des Arbeitnehmers und sein Arbeitsverhalten genau darzustellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Tätigkeit Arbeitnehmer zu bewerten. Das Zeugnis und die Bewertung muss der Wahrheit entsprechen.

Die Art und Weise der Formulierung des Arbeitsverhaltens und dessen Bewertung sind häufig Streitpunkte. Die Arbeitsgerichte müssen sich dann mit der Frage befassen, ob ein Zeugnis die Leistungen des Arbeitnehmers vollumfänglich und den Tatsachen entsprechend wiedergibt und bewertet. Kann der Arbeitnehmer nämlich darlegen, dass das Arbeitszeugnis in seinen Aussagen von den tatsächlichen Leistungen des Arbeitnehmers abweicht, besteht ein einklagbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf ein berichtigtes, den tatsächlichen Leistungen entsprechendes Zeugnis.

 

Festzuhalten ist, dass diese Prozesse in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind, was die Beweisführung angeht. Für Zeugniserteilungsansprüche gilt vor den Arbeitsgerichten eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Dem Grunde nach ist bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Arbeitnehmer tatsächlich eine solch negative Leistung erbracht hat.

Geht es dem Arbeitnehmer um die Verbesserung eines durchschnittlichen Zeugnisses so hat er die diesem Anspruch zugrundeliegenden Tatsachen darzulegen, welche von dem Arbeitgeber durch entsprechende Beweise erschüttert werden können. Wird um die Erteilung eines „überdurchschnittlich“ guten Zeugnisses gestritten, dann trifft den Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast.

Besonderes Konfliktpotential  bringt regelmäßig die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine sog. Dankesformel in das Zeugnis aufzunehmen. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Schlusssatz „Wir danken Herrn X. für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“.

Das Bundesarbeitsgericht hat bislang eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Einfügen einer entsprechenden Formel in das Arbeitszeugnis abgelehnt. Der Arbeitnehmer hat in der Regel also auch keinen Anspruch, dass eine Dankesformel in sein Zeugnis aufzunehmen ist.

Vereinzelt entscheiden Arbeitsgerichte aber trotz dieser recht eindeutigen BAG-Rechtsprechung anders. Begründet wird diese Auffassung damit, dass einer – ohnehin unzulässigen – „Geheimsprache“ in Zeugnissen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Das Weglassen dieser allgemein üblichen und gebräuchlichen Dankesformel am Schluss eines Arbeitszeugnisses entwerte das Zeugnis und sei somit als Gefährdung für das berufliche Weiterkommen des Arbeitnehmers zu sehen.

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers auf die „goldenen Schlussworte“ des Arbeitszeugnisses nicht besteht.

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
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