Posts Tagged ‘Rechtsanwalt’

Verkehrsunfälle am besten mit Anwalt abwickeln…

Posted Feb 25 2013 by in Verkehrsrecht with Kommentare deaktiviert für Verkehrsunfälle am besten mit Anwalt abwickeln…

Wussten Sie schon…?

Im Fall von Verkehrsunfällen erstattet die gegnerische Versicherung, wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, Ihnen auch die üblichen Kosten eines Rechtsanwalts.

Aus anwaltlicher Praxis ist davon abzuraten, auch beieindeutiger Sachlage, die eigenen Ansprüche selbst bzw. ohne anwaltliche Hilfe gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Immer wieder werden auf diese Weise Ihnen zustehende Ansprüche (etwa Nutzungsausfall etc.) „vergessen“ oder „verschenkt“.

Haribo vs. Lindt Sprüngli: Goldbär „besiegt“ Schoko-Bär !

Posted Feb 25 2013 by in Markenrecht with Kommentare deaktiviert für Haribo vs. Lindt Sprüngli: Goldbär „besiegt“ Schoko-Bär !

Das Landgericht Köln (AZ 330 O 803/11) hat in einer Markenrechtsstreitigkeit zwischen den beiden genannten Unternehmen der Firma Lindt Sprüngli untersagt, ihren Schoko-Bären weiter zu verkaufen.

Die Kölner Richter sahen es als erwiesen an, dass der Schoko-Bär mit der roten Schleife dem Haribo Goldbären mit roter Schleife so ähnlich sieht, dass hier eine Verwechslungsgefahr besteht.

Da Haribo sowohl das Wortmarkenrecht „Goldbär“ als auch das Bildmarkenrecht an dem gelben Bären mit der roten Schleife besitzt, folgten die Kölner Richter insoweit der Argumentation von Haribo.

Es ist von einer Fortsetzung der Streitigkeit in zweiter Instanz auszugehen.

LG Mannheim in Sachen Kachelmann: Einstweilige Verfügung aufgehoben!

Posted Feb 25 2013 by with Kommentare deaktiviert für LG Mannheim in Sachen Kachelmann: Einstweilige Verfügung aufgehoben!

Das LG Mannheim hat nunmehr die einstweilige Verfügung von Claudia D. gegen Jörg Kachelmann aufgehoben, mit der es diesem untersagt worden war, ihren vollen Namen in seinem Buch zu nennen. Untersagt ist es Herrn Kachelmann allerdings weiterhin, sie eine „Kriminelle“ zu nennen, hingegen ist die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ zulässig.

Nach Auffassung von Herrn RA Ralf Höcker (der Anwalt Kachelmanns) und der Gerichts scheide eine Untersagung der Namensnennung daher aus, weil Frau D. bereits vor Veröffentlichung des Buches selbst mit vollem Namen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Die Anwaltskanzlei Boos erstellt Steuererklärungen

Posted Feb 25 2013 by in Steuerrecht with Kommentare deaktiviert für Die Anwaltskanzlei Boos erstellt Steuererklärungen

Viele wissen nicht, dass auch Rechtsanwälte zur Erstellung von Steuererklärungen berechtigt sind…die Anwaltskanzlei Boos ist auf die Erstellung von Steuererklärungen spezialisiert.

Derzeit versendet das Finanzamt wieder Erinnerungen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2011.

Mit steuerlicher Beratung kann die Frist zur Abgabe bis Ende des Jahres verlängert werden.

Die Anwaltskanzlei Boos erstellt Steuererklärungen für Angestellte und Selbständige (Einahmenüberschussrechnung) inklusive der notwendigen Anlagen (beispielsweise bei Vermietung und Verpachtung).

Werbung mit CE-Kennzeichnung und ISO-9001 Zertifizierung wettbewerbswidrig

Mich erreichen in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen, speziell im Bereich Ebay oder anderen Online-Shops, die Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch die Werbung mit CE-Kennzeichnungen oder ISO 9001-Zertifizierungen beinhalten.

Es gibt mittlerweile Gerichtsentscheidungen des LG Stendal, des LG Münster und des LG Darmstadt, die Angaben in Artikelbeschreibungen wie „CE-geprüft“ oder sonstige Formulierungen, die eine gewissen werbenden Effekt durch den Hinweis auf die CE-Kennzeichnung haben, für wettbewerbswidrig erachtet haben.

Das CE-Kennzeichen, so die Gerichte, stellt kein Qualitätssiegel dar, sondern stellt nur klar, dass geltende europäische Richtlinien eingehalten werden. Insoweit wird teilweise eine Irreführung des Verbrauchers angenommen. Weiterhin besteht bezüglich diverser Produkte eine Pflicht zur Anbringung des Zeichens (auf dem Artikel selbst!), daher wird in der Erwähnung oder Anpreisung der Kennzeichnung in der Artikelbeschreibung eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten gesehen.

Vergleichbar verhält es sich bei der ISO-Angabe, die lediglich einen bestimmten Standard im Herstellungsprozess bzw. den reinen Unternehmensabläufen festlegt, aber nichts über die Qualität einer Ware aussagt.

Vorsicht also bei dieser brandaktuellen Thematik, aus Sicherheitsgründen sollten alle mit der Materie betroffenen Händler derweil auf eine Nennung der Angaben in ihren Auktionen verzichten.

 

 

 

 

Interessantes aus der Juristerei…Das Verändern von Bierdeckeln in der Kneipe ist strafbar!

Ein Bierdeckel in einer Gaststätte, auf dem von der Bedienung Striche zur späteren Abrechnung der verzehrten Getränke vermerkt werden, stellt im juristischen Sinne eine Urkunde dar. Wenn man nun eigenmächtig hieran manipuliert, Striche entfernt oder etwa 2 Striche zu einem verbindet, um seine spätere Rechnung gering zu halten, dann ist dies eine Urkundenfälschung. Weiterhin handelt es sich zusätzlich um einen Betrug.

Urteil im Patentrechtstreit Apple vs Samsung: Samsung zu 1,05 Milliarden Dollar Schadensersatz verurteilt !

Das US-Gericht in San Jose hat in dem seit 2011 andauernden Patentrechtsreit zwischen den beiden Unternehmen nunmehr zu Gunsten von Apple entschieden und Samsung zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,05 Millarden Dollar = ca. 838 Millionen Euro verurteilt.
Vorgeworfen hatte Apple seinem Kontarhenten Patenrechtverletzungen im Bereich des Designs und der Funktionen des Iphone und des Ipad.
Die Geschworenen befanden, dass Samsung vorsätzlich entsprechende Funktionen und Designs kopiert habe.

Gegenständlich war unter anderem ein Verfahren zur Feststellung, ob der Benutzer das Display mit einem oder zwei Fingern berührt. Auch der Homebildschirm mit den typischen App-Symbolen sei von Samsung kopiert worden, sowie Funktionen zum Scrollen und zum Hineinzoomen in den Bildschirm durch doppeltes Anklicken des Bildschirms.
Auch Design-Rechte wie das typische Iphone-Aussehen – eckiger Bildschirm mit abgerundeten Kanten – sahen die Geschworenen als verletzt an.
Da das Gericht bewusste Verstöße festgesetzt hat, könnte die Schadensersatzsumme noch verdreifacht werden.
Auch ein eventueller Verkaufsstop von betroffenen Samsung-Produkten in den USA könnte folgen.

Samsung wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen, der Prozess könnte sich daher noch fortsetzen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auch auf andere laufende Verfahren von Apple, etwa gegen HTC oder die Google-Tochter Motorola, auswirkt.

Aktueller Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Mainz: 860.000.- Euro gefordert

Posted Aug 20 2012 by in Medizinrecht with Kommentare deaktiviert für Aktueller Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Mainz: 860.000.- Euro gefordert
In einem derzeit am Landgericht Mainz anhängigen Verfahren verklagt der Ehemann einer Patientin, die sich einer Schönheits-OP unterzogen hatte, eine Mainzer Klinik bzw. deren Träger. Gefordert wird Schadensersatz in Höhe von ca. 860.000,00 EUR.
Die 52-Jährige hatte sich einem Facelifting unterzogen. In der Nacht nach der OP, als die Frau über Schmerzen klagte, griff eine als Nachtwache eingesetzte Medizinstudentin in dem Glauben, es handle sich um eine Nährlösung, eine vorher wohl „vergessene“ Restinfusion des Narkosemittels Propofol. Die Patientin erlitt einen Herzstillstand, konnte zwar in der Folge reanimiert werden, liegt aber seither aufgrund extremer Hirnverletzungen im Wachkoma.
Nach den bislang durchgeführten Anhörungen gab der verantwortliche Narkosearzt an, nach der OP die betreffende Nachtwache genau eingewiesen zu haben, was im Falle von Problemen zu tun sei. Er räumte aber ein, wohl vergessen zu haben, beim Säubern des Operationssaals die Kochsalzlösung mit der Bemischung des Narkosemittels zu entsorgen.
Auf dem Anweisungsbogen, den die Nachtwache zur Kenntnis bekam, war der Eintrag „Restinfusion aus OP“ vermerkt. Der Narkosearzt hatte nach eigenen Angaben hiermit die bereits nach der OP angehängte reine Kochsalzlösung gemeint. Die Nachtwache hingegen interpretierte diesen Hinweis wohl in dem Sinne, dass die sich noch im OP befindliche – mit dem Narkosemittel versetzte – Infusion anzuhängen sei. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich herausstellte.
Es bleibt abzuwarten, ob der Prozess durch Urteil endet oder sich vorher eine vergleichsweise Regelung in nicht unbeträchtlicher Höhe findet. Nach den Sachverhaltsdarstellungen, die bislang der Presse zu entnehmen waren, scheint eine Haftung jedenfalls außer Streit zu stehen. Auch Straftatbestände stehen im Raum, wobei nach meiner Kenntnis derzeit noch keine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Nürburgring GmbH insolvent – ein Kommentar zum Geschäftsmodell, das die Frage aufwirft: Wie soll sich ein solches Projekt rechnen?

Bekanntlich hat die Nürburgring GmbH Insolvenzantrag gestellt, weil bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können.

Mit diesem Beitrag soll aus Kapitalanlegersicht einmal überschlägig (da keine genauen Zahlen bekannt) beleuchtet werden, ob bzw. wie sich ein entsprechendes Projekt überhaupt tragen soll.

Das Geschäftsmodell an sich ist einfach gewesen, die Nürburgring GmbH (Gesellschafter zu 90% das Land Rheinland-Pfalz und zu 10% der Kreis Ahrweiler) ist Eigentümerin des Rings und der errichteten Erlebniswelt.

Informationen aus der Presse sprechen von Krediten für die Finanzierung in Höhe von ca. 334.000.000 €. Teilweise ist aber auch von weiteren noch höheren Krediten die Rede.

Die Nürburgring GmbH wiederum verpachtet das Areal an die Nürburgring Automotive GmbH. Sie beschäftigt derzeit rund 350 Mitarbeiter und ist für die Vermarktung des Rings zuständig, kassiert also auch die Einnahmen aus Veranstaltungen und dem Freizeitpark. Aus der Presse entnimmt man eine monatlich gezahlte Pacht der Automotive GmbH an die Nürburgring GmbH in Höhe von 800.000,00 Euro pro Monat, teilweise ist aber auch von 15 Millionen Euro im Jahr die Rede. Am verlässlichsten scheint die Information, dass die Automotive GmbH 90 % ihres Gewinns vor Zinsen, Steuern, und Abschreibungen zahlen muss, ab 2011 aber eine Mindestsumme von 15 Millionen Euro. Es liegt also wohl eine gewinnabhängige Pacht der Betreiber vor.

Jedem Kapitalanleger ist das grundsätzliche Modell eines solchen Geschäfts klar. Man kann das Ganze mit dem Erwerb einer Immobilie, etwa einer Eigentumswohnung, vergleichen, die dann vermietet wird. Aus den Mieteinnahmen kann bei passenden Zahlen der Bankendienst, also das Darlehen, dass für den Erwerb aufgenommen wurde, bedient werden. Regulär rechnet man mit 8% notwendigen Einkünften bezogen auf die Investitionssumme, in Niedrigzinszeiten durchaus auch mit 7%. Im Klartext kann man je nach Zinssatz im Darlehensvertrag mit ca. 7% der Darlehenssumme jährlich den Kredit inklusive Zins und Tilgung bedienen. Beispiel: ein 100.000,00 € – Kredit lässt sich gegenüber der Bank mit ca. 7.000 € pro Jahr bedienen.

Beim Nürburgring ist es das gleiche Spiel: gehen wir von einer rechnerischen Investition von 334 Millionen Euro aus, wäre der ungefähr notwendige Betrag für die Bank ca. 23,3 Millionen Euro pro Jahr. Dies ist natürlich eine überschlägige Rechnung, weil der genaue Zinssatz und die vereinbarte Annuität nicht bekannt ist.

Aber bereits hier fällt ein deutliches Missverhältnis auf, was jeden privaten Investor bereits abschrecken würde. Bei einer notwendigen jährlichen Annuität von 23,3 Mio. €, denen aber lediglich Pachteinnahmen von mindestens 15 Millionen Euro entgegenstehen, rechnet sich das betreffende Projekt bei Weitem nicht. Höhere Pachtzahlungen sind zwar prinzipiell nach den Verträgen möglich, sofern die Betreibergesellschaft satte Gewinne einstreicht, trotzdem ist das Modell risikoreich. Aus meiner anwaltlichen Praxis und Erfahrung im Bereich Immobilien, insbesondere Gewerbeimmobilien, ist mir auch nicht bekannt, dass jemals ein privater Investor für ein derartiges Zahlenwerk ein Darlehen zur Verfügung gestellt bekommt, sofern ein Projekt sich nicht rechnet.

Nun ist natürlich zu berücksichtigen, dass man ein derartiges Projekt durchaus auch so schultern kann, dass lediglich die Zinslast aus den Einkünften bedient wird und die Tilgung aus Eigenmitteln erfolgt (denn Tilgung ist Vermögensaufbau). Allerdings dürfte man hier wohl die Frage stellen, woher diese Eigenmittel stammen sollen.

Betrachten wir uns die Betreibergesellschaft. Ausgehend von 350 Mitarbeitern (rechnen wir der Einfachheit halber mit „nur“ 1.000,00 Euro Bruttogehalt pro Person) fallen bereits monatliche Kosten in Höhe von 350.000,00 Euro nur für Gehälter an, die teuren Geschäftsführergehälter sind hierbei überhaupt nicht berücksichtigt. Insoweit liegen schon jährliche Kosten von 4,2 Millionen Euro vor, die den Gewinn der Automotive GmbH schmälern.

Sofern die Angaben zu den Pachtsummen stimmen, müsste die Automotive GmbH ca. 30 Millionen Euro pro Jahr (nur unter Berücksichtigung der Gehälter, sonstige Kosten nicht eingerechnet) erwirtschaften, damit aus den Pachtzahlungen die Annuität der Nürburgring GmbH an die Bank bedient werden kann. Das ist eine gewaltige Summe; und wie die Praxis zeigt, konnte diese Summe auch nicht erwirtschaftet werden.

Verträge mit privaten Betreibergesellschaften sind gut und schön, gleichwohl ist stets zu hinterfragen, wie realistisch es, gerade bei einer gewinnabhängigen Pacht, ist, dass betreffende Beträge wirklich erwirtschaftet werden können. Beispiel: der Hockenheim-Ring hat nach Informationen in der Presse in 2006 Einnahmen von 25 Millionen Euro erzielt, denen allerdings Schulden von 26 Millionen Euro gegenüberstanden. Nun ist der Nürburgring natürlich nur bedingt mit dem Hockenheimring vergleichbar, weil der Hockenheimring kein entsprechendes Freizeitparadies bietet, trotzdem sollte hier eine ungefähre Dimension deutlich werden.

Auch ist eins klar: ein Kredit kann in der Not nach Vereinbarung mit der Bank auch tilgungsfrei gestellt werden, so dass nur noch Zinsen zu entrichten sind. Schätzen wir diese beim Nürburgring auf ca. 11,5 Millionen Euro pro Jahr bei einem theoretischen Zinssatz von 3,5%. Nicht einmal diese Summe konnte aus den Pachtzahlungen bestritten werden, sonst wäre es nicht zu einer Kündigung der Kreditverträge gekommen.

Was auch nicht berücksichtigt ist: selbst wenn die Nürburgring GmbH die notwendige Pacht zur Bedienung der Bank erhalten hätte, fehlt hier noch völlig die steuerliche Komponente, denn die GmbH erzielt entsprechende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so dass bezogen auf den Gewinn, dann zu guter Letzt auch noch das Finanzamt bedient werden muss. Zumal davon auszugehen ist, dass die Nürburgring GmbH weitere Kosten zu tragen hat als lediglich das betreffende Darlehen, etwa Instandhaltung, Grundsteuer, Gehälter und so weiter.

Schließlich spielt natürlich auch die Problematik von Pachtkürzungen eine Rolle, weil die Immobilien am Nürburgring teilweise mangelbehaftet waren, man denke nur an das Beispiel der seit Jahren nicht funktionierenden Achterbahn.

Aus rein unternehmerischer Sicht halte ich bereits das grundsätzliche Zahlenwerk am Nürburgring für deutlich genug um zu erkennen, dass sich ein solches Projekt nicht rechnet und mit einem mehr als nur hohen Risiko behaftet ist. Auch, ich wiederhole mich, hätte ein privater Investor für eine derartiges Projekt mit der entsprechenden Wirtschaftlichkeits- und Renditerechnung sicher keinen Kredit erhalten, jedenfalls nicht ohne enorme Mengen an Eigenkapital. Insoweit ist sicher auch der Bank die Frage zu stellen, warum die Kredite bewilligt wurden.

Die Politik muss sich insgesamt die Frage stellen lassen, was man sich bei dem entsprechenden Projekt – möglicherweise gut gemeint – mit fehlender Rechenbarkeit gedacht hat. Auch dürfte es wohl, und dies bestätigt diese Betrachtung, seinen Grund gegeben haben, warum sich kein privater Investor für das Projekt gefunden hat; aus der Presse entnehme ich Stimmen, die der privaten Betreibergesellschaft bloßes Gewinnstreben vorwerfen; bei allem Verständnis wäre es vermutlich sinnvoll gewesen, wenn auch die Politik hier ein wenig gewinnorientierter gerechnet hätte oder so kalkuliert hätte, dass das Projekt sich trägt.

Juristisches aus dem Tierreich !

Posted Jul 27 2012 by with Kommentare deaktiviert für Juristisches aus dem Tierreich !

Tiere sind nach dem Gesetz ausdrücklich keine Sachen, allerdings regelt das BGB in § 90a, dass Sie rechtlich wie Sachen behandelt werden, sofern nicht anderweitige Regelung bestehen.

Aus diesem Grund richtet sich etwa der Erberb von Eigentum an Tieren nach den gleichen Grundsätzen wie bei sonstigen Gegenständen, etwa einem Pkw. Auch im Strafrecht findet sich dieser Grundsatz; so begeht, wer vorsätzlich ein Tier verletzt oder tötet, eine bloße Sachbeschädigung.

Wer dagegen fahrlässig ein Tier anfährt, begeht keine Straftat, weil eine „fahrlässige Sachbeschädigung“ nicht strafrechtlich sanktioniert wird.

Zivilrechtliche Folgen bleiben hiervon natürlich unberührt.

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
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