Ein Bierdeckel in einer Gaststätte, auf dem von der Bedienung Striche zur späteren Abrechnung der verzehrten Getränke vermerkt werden, stellt im juristischen Sinne eine Urkunde dar. Wenn man nun eigenmächtig hieran manipuliert, Striche entfernt oder etwa 2 Striche zu einem verbindet, um seine spätere Rechnung gering zu halten, dann ist dies eine Urkundenfälschung. Weiterhin handelt es sich zusätzlich um einen Betrug.
Posts Tagged ‘Urkundenfälschung’Interessantes aus der Juristerei…Das Verändern von Bierdeckeln in der Kneipe ist strafbar! |