Wussten Sie schon…?
Im Fall von Verkehrsunfällen erstattet die gegnerische Versicherung, wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, Ihnen auch die üblichen Kosten eines Rechtsanwalts.
Aus anwaltlicher Praxis ist davon abzuraten, auch beieindeutiger Sachlage, die eigenen Ansprüche selbst bzw. ohne anwaltliche Hilfe gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Immer wieder werden auf diese Weise Ihnen zustehende Ansprüche (etwa Nutzungsausfall etc.) „vergessen“ oder „verschenkt“.