Wie ist das eigentlich, wenn dritte Personen „Schindluder“ auf meiner Facebook Seite oder sonst wo treiben, zum Beispiel dort beleidigende Dinge posten oder Urheberrechtsverletzungen begehen… Trifft mich eine Haftung? Diese Video beantwortet es.
Posts Tagged ‘Urheberrechtsverletzung’Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?!
Posted Jun 14 2017 by Alexander Boos
in Facebook, IT-Recht, Videos with Kommentare deaktiviert für Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?! St. Martin: Kopieren von Noten ist Urheberrechtsverletzung!
Posted Feb 25 2013 by Alexander Boos
with Kommentare deaktiviert für St. Martin: Kopieren von Noten ist Urheberrechtsverletzung! So abstrus es klingen mag; die Vervielfältigung von Noten, etwa bei den kürzlich abgelaufenen Martinsumzügen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Rechtlich können sich die betreffenden Personen für eine legale Vervielfältigung nur durch entsprechende Zahlungen und Vereinbarungen mit der Gema absichern. Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung auf Ebay: „Bilderklau“
Posted Jun 2 2012 by Alexander Boos
in Ebay with Kommentare deaktiviert für Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung auf Ebay: „Bilderklau“ In einem aktuellen Fall in meiner Kanzlei hatte ein Dritter unbefugt ein Foto, an welchem mein Mandant ein Urheberrecht hatte, für 2 seiner Auktionen auf der Verkaufsplattform Ebay verwendet. Der Betreffende wurde außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der Folge gab der Gegner, nachdem er einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, eine Unterlassungserklärung ab und zahlte einen Schadensersatzbetrag inklusive fiktiver Lizenzgebühr und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 450,00 €. Insoweit sollte man sehr vorsichtig sein und keinesfalls Bilder von Dritten für eine Auktionen verwenden. BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 –
Posted Jun 2 2012 by Alexander Boos
in IT-Recht with Kommentare deaktiviert für BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 – Der BGH hat mit genanntem Urteil entschieden, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN für durch unbefugte Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen nur auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten haftet, nicht aber auf Schadensersatz, sofern er darlegen kann, dass er selbst die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Im Streitfall wurde über die IP-Adresse eines WLAN-Inhabers eine Urberrechtsverletzung (Zurverfügungstellung des Titels „Sommer unseres Lebens“ über die Tauschbörse emule) begangen. Der Inhaber des WLAN war aber zum fraglichen Zeitpunkt in Urlaub. Der BGH hat entschieden, dass eine täterschaftliche Haftung des Anchlussinhabers ausscheidet und damit auch kein Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers des Musiktitels besteht. Der BGH hat weiterhin aber festgestellt, dass eine dem Betreiber eines WLAN obliegende Prüfpflicht hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen eines WLAN, sofern verletzt, gleichwohl zu einer Haftung auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten führt. Im Streitfall hat der Anschlussinhaber seine Pflichten jedenfalls dadurch verletzt, dass er das ursprüngliche Passwort des Routers und die ursprünglichen Standardsicherheitseinstellung |