„Haftung für Infektion in Klinik“
OLG Oldenburg – 5 U 100/00
Hat es die Klinikleitung versäumt, vor einem Erreger zu warnen und kommt es in einer Klinik zu einer Infektion mit einer Krankheit, stehen dem betroffenen Patienten Schadensersatzansprüche zu, weil in der Nichtwarnung ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist.
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