In einem aktuellen Fall in meiner Kanzlei hatte ein Dritter unbefugt ein Foto, an welchem mein Mandant ein Urheberrecht hatte, für 2 seiner Auktionen auf der Verkaufsplattform Ebay verwendet.
Der Betreffende wurde außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
In der Folge gab der Gegner, nachdem er einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, eine Unterlassungserklärung ab und zahlte einen Schadensersatzbetrag inklusive fiktiver Lizenzgebühr und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 450,00 €.
Insoweit sollte man sehr vorsichtig sein und keinesfalls Bilder von Dritten für eine Auktionen verwenden.