Wirtschaftsrecht /Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsrecht ist eine vielschichtige Materie; sie beinhaltet das gesamte Handels- und Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, sowie das gesamte Abmahnungswesen, aber auch weiterhin die Beteiligung an Kapitalgesellschaften, etwa geschlossenen Immobilienfonds. Auch das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört zu meinen Beratungsmaterien.
MEINE LEISTUNG
Wir beraten Sie in der vielfältigen Materie des Wirtschaftsrechts.
Sie sind beteiligt an einer GbR oder Geschäftsführer einer GmbH und benötigen rechtliche Hilfe?
Sie sind gewerblich tätig, möglicherweise bei Ebay und haben eine Abmahnung erhalten? Oder Sie stellen fest, dass ein Konkurrent sich wettbewerbswidrig verhält und planen Ihrerseits rechtliche Schritte einzuleiten? Wir sind nicht festegelegt in diesem Bereich der Rechtsberatung; wir vertreten Ihre Interessen sowohl als Empfänger einer Abmahnung, als auch, wenn es um die Durchetzung Ihnen zustehender Ansprüche geht.
Sie sind privater Investor und halten Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds oder anderen Kapitalanlagemodellen? Oder Sie benötigen Beratung im Bereich gewerbliche Immobilien?
Sollten Sie rechtliche Hilfe oder Beratung benötigen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
INFORMATIONEN
Wettbewerbsrecht
Mittlerweile ist gerade im gewerblichen Bereich die Anzahl der Abmahnungen und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen unzählbar und die dazugehörige Rechtsprechung uneinheitlich und nur schwer zu überschauen.
In jüngster Zeit ist es gerade auf der Auktionsplattform Ebay und im Internet-Handel allgemein vermehrt zu regelrechten „Abmahnungswellen“ gekommen.
Die Vielzahl der Vorschriften und nach dazu die Fülle der – teilweise uneinheitlichen – Rechtsprechung kreiert eine absolute Unsicherheit der Händler im Internet.
Nach Einschätzung unserer Kanzlei ist es möglich, einen weitestgehend „abmahnsicheren“ Verkauf einzurichten, eine Garantie in allen Bereichen kann aber nicht gegeben werden. Dies liegt insbesondere an der traurigen Wahrheit, dass in ein und derselben Rechtsfrage unterschiedliche Gerichte völlig entgegengesetzter Auffassung sind.