In meiner Kanzlei kam es vermehrt zu Abmahnungen von Versandhändlern, die bei Ebay mit FSK-18 / USK-18 Spielen handeln.
Beim Versand derartiger Waren muss nach dem Jugendschutzgesetz sichergestellt sein, dass die Ware keinesfalls an minderjährige Personen ausgehändigt wird.
Das bloße „sich schicken lassen“ einer Ausweiskopie des Käufers per Email reicht hier nicht aus.
Die Thematik ist bislang rechtlich nicht bis ins letzte Detail geklärt; wer sicher gehen will und mit entsprechenden Waren handelt, sollte jedoch auf eine spezielle Versandmethode, etwa ein Postident Verfahren, zurückgreifen.
Comments are closed on this post.