Archive for the ‘IT-Recht’ CategoryDer Youtuber „Flying Uwe“ muss eine Geldstrafe zahlen
Posted Jun 27 2017 by Alexander Boos
in IT-Recht, Youtube, Zivilrecht with Kommentare deaktiviert für Der Youtuber „Flying Uwe“ muss eine Geldstrafe zahlen Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?!
Posted Jun 14 2017 by Alexander Boos
in Facebook, IT-Recht, Videos with Kommentare deaktiviert für Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?! Wie ist das eigentlich, wenn dritte Personen „Schindluder“ auf meiner Facebook Seite oder sonst wo treiben, zum Beispiel dort beleidigende Dinge posten oder Urheberrechtsverletzungen begehen… Trifft mich eine Haftung? Diese Video beantwortet es. Google Bewertungen und rechtswidrige Inhalte entfernen
Posted Jun 14 2017 by Alexander Boos
in IT-Recht, Videos with Kommentare deaktiviert für Google Bewertungen und rechtswidrige Inhalte entfernen Fristlose Kündigung nach Lästereien auf Facebook rechtens!
Posted Feb 25 2013 by Alexander Boos
in Arbeitsrecht, Facebook, IT-Recht with Kommentare deaktiviert für Fristlose Kündigung nach Lästereien auf Facebook rechtens! Das Landesarbeitsgericht Hamm (AZ 3 Sa 644/12) hatte über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden: der junge Mann hatte auf seiner Facebook Seite seinen Arbeitgeber unter Anderem als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet und mitgeteilt, dass er „dämliche Scheiße“ erledigen müsse. Daraufhin kündigte ihm sein Chef fristlos. Während in erster Instanz das Arbeitsgericht Bochum eine fristlose Kündigung noch als nicht rechtmäßig beurteilt hatte, sah dies das Berufungsgericht anders: die Richter werteten die Äußerungen als Beleidigungen und bestätigten eine Rechtmäßigkeit der Kündigung, und zwar auch als fristlose Kündigung. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dieser Fall zeigt um so mehr, dass man vorsichtig mit Äußerungen in sozialen Netzwerken sein sollte. Werbung mit CE-Kennzeichnung und ISO-9001 Zertifizierung wettbewerbswidrigMich erreichen in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen, speziell im Bereich Ebay oder anderen Online-Shops, die Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch die Werbung mit CE-Kennzeichnungen oder ISO 9001-Zertifizierungen beinhalten. Es gibt mittlerweile Gerichtsentscheidungen des LG Stendal, des LG Münster und des LG Darmstadt, die Angaben in Artikelbeschreibungen wie „CE-geprüft“ oder sonstige Formulierungen, die eine gewissen werbenden Effekt durch den Hinweis auf die CE-Kennzeichnung haben, für wettbewerbswidrig erachtet haben. Das CE-Kennzeichen, so die Gerichte, stellt kein Qualitätssiegel dar, sondern stellt nur klar, dass geltende europäische Richtlinien eingehalten werden. Insoweit wird teilweise eine Irreführung des Verbrauchers angenommen. Weiterhin besteht bezüglich diverser Produkte eine Pflicht zur Anbringung des Zeichens (auf dem Artikel selbst!), daher wird in der Erwähnung oder Anpreisung der Kennzeichnung in der Artikelbeschreibung eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten gesehen. Vergleichbar verhält es sich bei der ISO-Angabe, die lediglich einen bestimmten Standard im Herstellungsprozess bzw. den reinen Unternehmensabläufen festlegt, aber nichts über die Qualität einer Ware aussagt. Vorsicht also bei dieser brandaktuellen Thematik, aus Sicherheitsgründen sollten alle mit der Materie betroffenen Händler derweil auf eine Nennung der Angaben in ihren Auktionen verzichten.
Vorsicht beim Hochladen von Bildern mit fremden oder dritten Personen !
Posted Jul 27 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Vorsicht beim Hochladen von Bildern mit fremden oder dritten Personen ! Es wurde bereits im Rahmen eines anderen Postings auf die Probleme im Zusamenhang mit dem Upload von Bildern hingewiesen, die fremden Urheberrechten unterliegen. Da mich vermehrt Anfragen „verärgerter“ Personen erreichen, die sich über von ihnen gefertigte Fotos, welche ohne ihr Einverständnis von Dritten auf Facebook oder sonstige Internetseiten hochgeladen wurden, will ich darauf hinweisen, dass ein sog. Recht am eigenen Bild existiert.
Zusammengefasst liegt hier ein grundrechtlich abgesichertes Persönlichkeitsrecht vor, dass es Dritten „untersagt“, Bilder einer Person ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen.
Jedes Foto einer Person, dass ohne dessen Einverständnis etwa auf Facebook-Pinnwänden auftaucht, kann daher theoretisch juristischen Ärger bringen, weil Ansprüche des Betroffenen auf Entfernung und – etwa bei besonders peinlichen Aufnahmen – unter Umständen auch auf Geld besteht.
Es ist hierfür übrigens nicht Voraussetzung, dass das Foto die Person allein im Großformat zeigt. Für eine Persönlichkeitsrechtsverletzun
Also: hier sollte man vorsichtig sein, aus meiner Sicht stecken auf jeder Facebook-Seite einige tausend Euro an möglichen Anwaltshonoraren !
Verwendung urherberrechtsfremder Bilder auf Facobook – Abmahnung / Schadensersatz !
Posted Jul 27 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Verwendung urherberrechtsfremder Bilder auf Facobook – Abmahnung / Schadensersatz ! Besondere Vorsicht ist bei dem Einstellen von Fotos / Videos auf die eigene Pinnwand geboten, die fremdem Urheberrecht unterliegen. Werden derartige, etwa von Dritten gefertigte Werke, ohne Erlaubnis, d.h. ohne Recht zur Veröffentlichung auf die eigene Pinnwand gepostet, kann der Rechteinhaber die unberechtigte Veröffentlichung entsprechend abmahnen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Impressumspflicht auch auf Facebook !
Posted Jun 11 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Impressumspflicht auch auf Facebook ! Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien, haben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum anzubringen. Zusammenfassend ist jede nicht rein private Tätigkeit hiervon umfasst. Die Verpflichtung bezieht sich aber nicht nur auf eine Homepage, sondern natrugemäß auch auf Facebook-Seiten. Die ersten Urteile hierzu sind bereits ergangen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19. August 2011, Az.: 2 HK O 54/11 und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11). Geschäftliche Facebook Seiten sollten daher entsprechend mit einem ordnungsgemäßen Impressum ausgestattet sein, wobei sich die Details aus dem TMG ergeben. Verstöße gegen die Impressumspflicht können (teure) Abmahnungen zur Folge haben. Nichts anderes gilt übrigens auch für andere Plattformen wie Youtube und XING. Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung auf Ebay: „Bilderklau“
Posted Jun 2 2012 by Alexander Boos
in Ebay with Kommentare deaktiviert für Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung auf Ebay: „Bilderklau“ In einem aktuellen Fall in meiner Kanzlei hatte ein Dritter unbefugt ein Foto, an welchem mein Mandant ein Urheberrecht hatte, für 2 seiner Auktionen auf der Verkaufsplattform Ebay verwendet. Der Betreffende wurde außergerichtlich abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der Folge gab der Gegner, nachdem er einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte, eine Unterlassungserklärung ab und zahlte einen Schadensersatzbetrag inklusive fiktiver Lizenzgebühr und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 450,00 €. Insoweit sollte man sehr vorsichtig sein und keinesfalls Bilder von Dritten für eine Auktionen verwenden. BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 –
Posted Jun 2 2012 by Alexander Boos
in IT-Recht with Kommentare deaktiviert für BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 – Der BGH hat mit genanntem Urteil entschieden, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN für durch unbefugte Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen nur auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten haftet, nicht aber auf Schadensersatz, sofern er darlegen kann, dass er selbst die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Im Streitfall wurde über die IP-Adresse eines WLAN-Inhabers eine Urberrechtsverletzung (Zurverfügungstellung des Titels „Sommer unseres Lebens“ über die Tauschbörse emule) begangen. Der Inhaber des WLAN war aber zum fraglichen Zeitpunkt in Urlaub. Der BGH hat entschieden, dass eine täterschaftliche Haftung des Anchlussinhabers ausscheidet und damit auch kein Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers des Musiktitels besteht. Der BGH hat weiterhin aber festgestellt, dass eine dem Betreiber eines WLAN obliegende Prüfpflicht hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen eines WLAN, sofern verletzt, gleichwohl zu einer Haftung auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten führt. Im Streitfall hat der Anschlussinhaber seine Pflichten jedenfalls dadurch verletzt, dass er das ursprüngliche Passwort des Routers und die ursprünglichen Standardsicherheitseinstellung |