Das 1 mal 1 des Juristen…
Was Viele nicht wissen; bereits beim morgendlichen Brötchenkauf beim Bäcker um die Ecke schließt der Mensch bereits 3 verschiedene Rechtsgeschäfte ab.
1. Einen Kaufvertrag mit dem Inhalt „Brötchen gegen Geld“
2. Ein Verfügungsgeschäft gerichtet auf Übereignung des Brötchens vom Verkäufer an den Käufer
3. Ein Verfügungsgeschäft gerichtet auf Übereignung des Geldes vom Käufer an den Verkäufer
Wer also sagt, er sei in vertraglichen Dingen unerfahren, irrt bisweilen.
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