Mich erreichen in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen, speziell im Bereich Ebay oder anderen Online-Shops, die Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch die Werbung mit CE-Kennzeichnungen oder ISO 9001-Zertifizierungen beinhalten.
Es gibt mittlerweile Gerichtsentscheidungen des LG Stendal, des LG Münster und des LG Darmstadt, die Angaben in Artikelbeschreibungen wie „CE-geprüft“ oder sonstige Formulierungen, die eine gewissen werbenden Effekt durch den Hinweis auf die CE-Kennzeichnung haben, für wettbewerbswidrig erachtet haben.
Das CE-Kennzeichen, so die Gerichte, stellt kein Qualitätssiegel dar, sondern stellt nur klar, dass geltende europäische Richtlinien eingehalten werden. Insoweit wird teilweise eine Irreführung des Verbrauchers angenommen. Weiterhin besteht bezüglich diverser Produkte eine Pflicht zur Anbringung des Zeichens (auf dem Artikel selbst!), daher wird in der Erwähnung oder Anpreisung der Kennzeichnung in der Artikelbeschreibung eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten gesehen.
Vergleichbar verhält es sich bei der ISO-Angabe, die lediglich einen bestimmten Standard im Herstellungsprozess bzw. den reinen Unternehmensabläufen festlegt, aber nichts über die Qualität einer Ware aussagt.
Vorsicht also bei dieser brandaktuellen Thematik, aus Sicherheitsgründen sollten alle mit der Materie betroffenen Händler derweil auf eine Nennung der Angaben in ihren Auktionen verzichten.
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