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Impressumspflicht auch auf Facebook !

Posted Jun 11 2012 by in Facebook with Kommentare deaktiviert für Impressumspflicht auch auf Facebook !

Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien, haben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum anzubringen. Zusammenfassend ist jede nicht rein private Tätigkeit hiervon umfasst.

Die Verpflichtung bezieht sich aber nicht nur auf eine Homepage, sondern natrugemäß auch auf Facebook-Seiten. Die ersten Urteile hierzu sind bereits ergangen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19. August 2011, Az.: 2 HK O 54/11 und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11).

Geschäftliche Facebook Seiten sollten daher entsprechend mit einem ordnungsgemäßen Impressum ausgestattet sein, wobei sich die Details aus dem TMG ergeben.

Verstöße gegen die Impressumspflicht können (teure) Abmahnungen zur Folge haben.

Nichts anderes gilt übrigens auch für andere Plattformen wie Youtube und XING.

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
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