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Juristisches aus dem Tierreich !

Posted Jul 27 2012 by with Kommentare deaktiviert für Juristisches aus dem Tierreich !

Tiere sind nach dem Gesetz ausdrücklich keine Sachen, allerdings regelt das BGB in § 90a, dass Sie rechtlich wie Sachen behandelt werden, sofern nicht anderweitige Regelung bestehen.

Aus diesem Grund richtet sich etwa der Erberb von Eigentum an Tieren nach den gleichen Grundsätzen wie bei sonstigen Gegenständen, etwa einem Pkw. Auch im Strafrecht findet sich dieser Grundsatz; so begeht, wer vorsätzlich ein Tier verletzt oder tötet, eine bloße Sachbeschädigung.

Wer dagegen fahrlässig ein Tier anfährt, begeht keine Straftat, weil eine „fahrlässige Sachbeschädigung“ nicht strafrechtlich sanktioniert wird.

Zivilrechtliche Folgen bleiben hiervon natürlich unberührt.

Philosophie

Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.

Kanzlei

Seit 01.10.2020 ist die Anwaltskanzlei Boos in 55116 Mainz in der Fort Malakoff Passage angesiedelt. In meiner beruflichen Tätigkeit habe ich im Mainzer Raum wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen.

Rechtsgebiete

Wie jeder guter Rechtsanwalt, kann auch ich nicht von mir behaupten, in allen Rechtsgebieten "der Beste" zu sein. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass ich in meinen juristischen Interessensschwerpunkten absolut kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand bin. Wenn es darum geht...
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