Es wurde bereits im Rahmen eines anderen Postings auf die Probleme im Zusamenhang mit dem Upload von Bildern hingewiesen, die fremden Urheberrechten unterliegen. Da mich vermehrt Anfragen „verärgerter“ Personen erreichen, die sich über von ihnen gefertigte Fotos, welche ohne ihr Einverständnis von Dritten auf Facebook oder sonstige Internetseiten hochgeladen wurden, will ich darauf hinweisen, dass ein sog. Recht am eigenen Bild existiert.
Zusammengefasst liegt hier ein grundrechtlich abgesichertes Persönlichkeitsrecht vor, dass es Dritten „untersagt“, Bilder einer Person ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen.
Jedes Foto einer Person, dass ohne dessen Einverständnis etwa auf Facebook-Pinnwänden auftaucht, kann daher theoretisch juristischen Ärger bringen, weil Ansprüche des Betroffenen auf Entfernung und – etwa bei besonders peinlichen Aufnahmen – unter Umständen auch auf Geld besteht.
Es ist hierfür übrigens nicht Voraussetzung, dass das Foto die Person allein im Großformat zeigt. Für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist es schon ausreichend, wenn eine Person auf einem Gruppenbild ausreichend erkennbar ist.
Also: hier sollte man vorsichtig sein, aus meiner Sicht stecken auf jeder Facebook-Seite einige tausend Euro an möglichen Anwaltshonoraren !