Wie ist das eigentlich, wenn dritte Personen „Schindluder“ auf meiner Facebook Seite oder sonst wo treiben, zum Beispiel dort beleidigende Dinge posten oder Urheberrechtsverletzungen begehen… Trifft mich eine Haftung? Diese Video beantwortet es.
Posts Tagged ‘Haftung’Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?!
Posted Jun 14 2017 by Alexander Boos
in Facebook, IT-Recht, Videos with Kommentare deaktiviert für Hafte ich für Handlungen & Rechtsverletzungen Dritter auf meiner Facebook Seite ?! Lackschäden durch Streufahrzeug…wer haftet?
Posted Feb 25 2013 by Alexander Boos
in Verkehrsrecht with Kommentare deaktiviert für Lackschäden durch Streufahrzeug…wer haftet? Wer hinter einem Streufahrzeug fährt und sich durch das teilweise mit Granulat vermischte Streugut Lackschäden zuzieht, scheint zwar auf den ersten Blick (ähnlich wie bei der Thematik „Eisplatte fällt von Lkw“) zunächst einen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer bzw. Betreiber des Räumfahrzeugs zu haben, allerdings tendieren die Gerichte dazu, bei derartigen Fällen davon auszugehen, dass der Geschädigte zu dicht auf das Streufahrzeug aufgefahren ist und insoweit ein Mitverschulden mit solchem Gewicht vorliegt, das eine Haftung ausschließt. Die Gerichte muten dem Autofahrer vielmehr zu, dass man eben entsprechend zu warten bzw. Abstand zu halten hat. BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 –
Posted Jun 2 2012 by Alexander Boos
in IT-Recht with Kommentare deaktiviert für BGH zur Störerhaftung bei WLAN: – BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 – Der BGH hat mit genanntem Urteil entschieden, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN für durch unbefugte Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen nur auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten haftet, nicht aber auf Schadensersatz, sofern er darlegen kann, dass er selbst die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Im Streitfall wurde über die IP-Adresse eines WLAN-Inhabers eine Urberrechtsverletzung (Zurverfügungstellung des Titels „Sommer unseres Lebens“ über die Tauschbörse emule) begangen. Der Inhaber des WLAN war aber zum fraglichen Zeitpunkt in Urlaub. Der BGH hat entschieden, dass eine täterschaftliche Haftung des Anchlussinhabers ausscheidet und damit auch kein Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers des Musiktitels besteht. Der BGH hat weiterhin aber festgestellt, dass eine dem Betreiber eines WLAN obliegende Prüfpflicht hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen eines WLAN, sofern verletzt, gleichwohl zu einer Haftung auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten führt. Im Streitfall hat der Anschlussinhaber seine Pflichten jedenfalls dadurch verletzt, dass er das ursprüngliche Passwort des Routers und die ursprünglichen Standardsicherheitseinstellung Haftung für Inhalte von Dritten auf Facebook-Pinnwand
Posted Mai 29 2012 by Alexander Boos
in Facebook with Kommentare deaktiviert für Haftung für Inhalte von Dritten auf Facebook-Pinnwand Bereits durch die Medien und das Internet verbreitet kam es wohl erstmals zu einem Fall, dass jemand einen Facebook User abmahnte und aufforderte, ein urheberrechtlich geschütztes Bild, welches ein Dritter (nicht der User selbst, sondern ein Facebook-Freund!) auf die Pinnwand des Users eingestellt hatte, zu entfernen. Die Thematik ist rechtlich äußerst umstritten, obergerichtliche Rechtsprechung speziell zum Beispiel Faxebook existiert bislang nicht. Zu klären ist die Frage, ob der Facebook-Nutzer, der Beträge auf seiner Pinnwand zulässt, als Dienstleister im Sinne des Telemediengesetzes gilt. Dies ist nach meiner Einschätzung der Fall, jedenfalls spricht einiges dafür. Insoweit würde sich in der Tat eine Haftung des Users auch für fremde Inhalte auf seiner Pinnwand ergeben, zumindest dann, sofern der User den Inhalt und auch die Rechtswidrigkeit der Handlung erkennt. Faktisch wäre das spätestens dann der Fall, wenn ein User eine Mitteilung über die Rechtswidrigkeit (etwa die Urhberrechtsverletzung) und / oder eine Aufforderung zur Beseitigung erhält. Aber auch dann, wenn der User offensichtlich erkennt, dass etwa ein gepostetes Foto auf seiner Pinnwand Rechte Dritter verletzt, muss er unverzüglich tätig werden und das betreffende Foto entfernen. Die Thematik dürfte sich nicht nur auf Bilder mit fremden Urhberrechten, sondern auch auf sonstige Urheberrechtsverletzungen (fremde Texte) oder auf strafrechtlich relevante Postings Dritter beziehen (beispielsweise Beleidigungen). Hier ist also VORSICHT geboten ! |