Immer wieder erlebe ich es in meiner anwaltlichen Praxis: ein Selbständiger hat über das Jahr hinweg gut verdient, freut sich, und hat entsprechende Ausgaben für private Zwecke aus seinen Einkünften getätigt.
Dann wird die Steuererklärung erstellt und das böse Erwachen folgt. Das Finanzamt fordert nun Einkommensteuer für die Erlöse, weiterhin Vorauszahlungen für das kommende Jahr!
Umso wichtiger ist es, hier entsprechende Rücklagen aufzubauen, damit nicht mit dem Steuerbescheid zugleich das böse Erwachen kommt! Die Liquidität sollte immer im Auge behalten werden.