Wer hinter einem Streufahrzeug fährt und sich durch das teilweise mit Granulat vermischte Streugut Lackschäden zuzieht, scheint zwar auf den ersten Blick (ähnlich wie bei der Thematik „Eisplatte fällt von Lkw“) zunächst einen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer bzw. Betreiber des Räumfahrzeugs zu haben, allerdings tendieren die Gerichte dazu, bei derartigen Fällen davon auszugehen, dass der Geschädigte zu dicht auf das Streufahrzeug aufgefahren ist und insoweit ein Mitverschulden mit solchem Gewicht vorliegt, das eine Haftung ausschließt. Die Gerichte muten dem Autofahrer vielmehr zu, dass man eben entsprechend zu warten bzw. Abstand zu halten hat.
Lackschäden durch Streufahrzeug…wer haftet?
Posted Feb 25 2013 by Alexander Boos
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