Anspruch auf Kindergartenplatz rechtlich durchsetzbar

Posted Sep 16 2013 by in Verwaltungsrecht with Kommentare deaktiviert für Anspruch auf Kindergartenplatz rechtlich durchsetzbar

Das Kindertagesstättengesetz sichert jedem Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte zu (seit 01.08.2013 sogar für Kinder ab einem Jahr).

Nicht nur in Mainz sind die Kindergartenplätze leider rar und nicht ausreichend, um jedem Antragsteller auch einen Platz zuteilen zu können. Aus meiner Erfahrung im Bereich Mainz werden die Anträge auch allzu oft überhaupt nicht beschieden.

Mittels juristischem Vorgehen konnte durch meine Kanzlei bereits mehreren Kindern ein entsprechender Platz beschafft werden, wo eigentlich zunächst keiner war.

Bekanntlich besteht ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Sofern allerdings tatsächlich kein entsprechender Platz vorhanden ist, läuft ein solcher Anspruch vor Gericht ins Leere, weil seine Erfüllung unmöglich ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich allerdings ein vom Verwaltungsgericht Mainz gefasstes Urteil in letzter Instanz bestätigt (AZ 5 C 35.12):
Danach hatte die beklagte Stadt Mainz, weil kein Kindergartenplatz für das klagende Kind vorhanden war, den finanziellen Aufwand für die Unterbringung des Kindes in einer privaten Einrichtung zu tragen.

Der Anspruch ist an einige Voraussetzungen geknüpft, unter Anderem an eine dringende Erforderlichkeit der Unterbringung des Kindes zu einem gewissen Zeitpunkt. Trotzdem dürfte das Urteil weiterreichende finanzielle Folgen für die Stadt Mainz und die übrigen Kommunen haben.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie mich an.

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