Vor wenigen Wochen ist ein großer Bau-Bohrer auf einem Grundstück in der Mainzer Rheinstraße in ein altes Kellergewölbe eingebrochen, wobei der Bohrer in das Dach eines benachbarten Wohngebäudes einschlug.
Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Es wird nunmehr die Suche nach dem Verantwortlichen beginnen und ein Streit darüber, wer die „Zeche“… (es dürfte um mehrere hunterttausend Euro – da der Bohrer wohl auch beschädigt ist gegebenenfalls mehr – gehen) zahlen muss.
In Betracht kommen hier eine Haftung des Bauherrn, des Bauträgers sowie der ausführenden Firmen; auch die Bodengutachter, die das Gelände zuvor begutachtet hatten, ohne das Kellergewölbe festzustellen, dürften um Ihre Verantwortung streiten müssen. Sofern sich die beteiligten Versicherungen nicht einigen, dürfte ein jahrelanger Rechtsstreit die Folge sein.
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